Unfallversicherung für Jecken: Was ist dran am versprochenen Rundum-Schutz?
Der Karneval ist berüchtigt für seine Zusammenstöße. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt deren mitunter schmerzhaften dauerhaften Folgen nicht. Wer hier auf Nummer Sicher gehen will, entscheidet sich für eine private Unfallversicherung. Hier versprechen neuerdings Kurzzeit-Policen günstigen Schutz. Doch aufgepasst: Vieles spricht dafür, sich ganzjährig zu versichern.
„Der Jeckenschutz ist eine Unfallversicherung, die dich im Straßen- und Kneipenkarneval und auf Karnevalsveranstaltungen inklusive direkter An- und Abreise versichert“, verspricht ein Vermittlerportal für Kurzzeitpolicen. Partygänger müssen beachten, dass es den speziellen Schutz für die ausgelassenen Tage speziell nur für die Karnevalshochburgen Düsseldorf und Köln gibt. Die Mainzer Fastnacht bleibt somit außen vor.
Nicht zuletzt die Kosten von Jeckenschutz und Co. sind vor einem möglichen Abschluss per Smartphone oder Tablet zu bedenken: 5,99 Euro für 24 Stunden oder 11,11 für 72 Stunden klingen zunächst günstig. Klassische private Unfallversicherungen gibt es aber bereits ab 5,36 Euro im Monat.
Und tatsächlich: Die meisten schweren Unfälle passieren in den eigenen vier Wänden. Eine Vollzeit-Police kann also durchaus Sinn machen. Denn zirka 2,8 Millionen Deutsche verletzen sich jedes Jahr zu Hause. Das sind fast ein Drittel der knapp neun Millionen Unfallopfer insgesamt. Offenbar scheint es im trauten Heim deutlich gefährlicher zu sein als auf der Altweiberfastnacht.
Im Leistungsvergleich überzeugt die klassische Unfallversicherung
Der Blick auf die Leistungen zeigt: Auch hier haben Kurzzeit-Policen Defizite. Maximal 50.000 Euro zahlt die Versicherung bei Invalidität durch Unfälle. Bei einer klassischen Unfallpolice beträgt bereits die Grundsumme 100.000 Euro. Das bedeutet bei einer standardmäßigen Progression von 225 Prozent leistet der Versicherer bei voller Invalidität 225.000 Euro, also mehr als das Vierfache einer Kurzzeit-Police.
Der Policen Direkt-Onlinvergleich zeigt: bei den günstigsten Tarifen der Ammerländer Versicherung, der LBN und von Janitos sind sogar Unfälle mitversichert, die durch Bewusstseinsstörungen durch Alkohol beim Lenken eines Kfz verursacht wurden. Das schließt der „Jeckenschutz“ für die fünfte Jahreszeit komplett aus. Immerhin sind sämtliche anderen Unfallfolgen auch unter Alkoholeinfluss einbegriffen. Genauso zahlt der Jeckenschutz im Todesfall 10.000 Euro. Diese Todesfall-Leistung würde bei den klassischen Policen als Zusatz-Baustein mit knapp 40 Cent extra pro Monat zu Buche schlagen.
Wer sich nicht rechtzeitig um einen vollumfänglichen Schutz durch eine klassische Unfallversicherung gekümmert hat, fährt mit einer Kurzzeit-Police besser als ohne.
Übrigens: Wenn die Kamelle ins Auge geht, gibt es keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Werfen von Bonbons gehört zur Tradition bei Karnevalsumzügen. Auch bei anderen schweren Verletzungen durch andere typische Gegenstände kann der Veranstalter nicht herangezogen werden. Auf das im Juristendeutsch „sozial-übliche, erwartbare“ haben sich Umzugsbesucher einzustellen. Wenn aber Gefährliches, Kantiges und Spitzes vom Wagen geworfen wird, kann der Veranstalter haftbar gemacht werden.
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