Privatpatient trotz Bürgerversicherung – Welche Fallstricke drohen?
Die Private Krankenversicherung (PKV) bleibt auch trotz Bürgerversicherung für viele interessant. Denn selbst wenn der Plan zur Einheitsversicherung nach den Bundestagswahlen umgesetzt werden sollte, genießen rechtzeitig abgeschlossene Verträge Bestandsschutz. Aber Achtung: Privatpatient ist nicht gleich Privatpatient. Viele Kunden verstricken sich in den zahlreichen Varianten und Details der Privaten Krankenversicherung.
Es drohen Versicherungslücken im entscheidenden Moment. Viele Fehler lassen sich bereits vor Abschluss vermeiden und zusätzlich besitzt die PKV gelegentlich auch noch Sparpotenzial.
„Vor dem Abschluss einer Privaten Krankenversicherung sollten Sie die Versicherungsbedingungen Ihres favorisierten Tarifs unbedingt genau unter die Lupe nehmen. Achten Sie auf Höchstsätze, freie Krankenhauswahl, Hilfsmittel und Reha-Maßnahmen und finden Sie so schnell heraus, welche Krankenversicherung zu Ihnen passt. Damit kommen Sie in den Genuss des bestmöglichen Schutzes.“
Höchtssatz der Gebührenordnung reicht in der Regel nicht aus
Viele stationäre OPs werden deutlich über dem Höchstsatz der Gebührenordnung abgerechnet. Auch im Ausland haben deutsche Honorarvereinbarungen keinerlei Bedeutung. Versicherer erstatten dann nur Teilbeträge. Achten Sie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung darauf, ob überhaupt eine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgesehen ist. Auch im Bereich der Zahnbehandlungen sollten Leistungen uneingeschränkt zugesichert sein. Top-Tarife im aktuellen Scoring von Ascore wie der einsA Expert+ der Barmenia und AktiMed Best 90 der Allianz oder die Arag Premiumklasse beispielsweise verzichten komplett auf Einschränkungen – sowohl ambulant als auch stationär.
Der Eigenanteil für einen 30-Jährigen beträgt bei derartigem Premiumschutz zwischen 200 und 300 Euro. Bei einem 50-Jährigen pendeln sich die selbst zu tragenden Beiträge dieser Premium-Tarife bei gut 500 Euro ein.
Wenn die Pforten der Privatklinik verschlossen bleiben
Privatkliniken, die nicht nach Krankenhausentgeltgesetz und Bundespflegesatzordnung abrechnen, sind nicht automatisch im Leistungskatalog Ihrer künftigen Krankenversicherung. Selbst die Formulierung „freie Krankenhauswahl“ reicht nicht, um in diesem Fall Gewissheit zu haben. Vergewissern Sie sich also vor einem Abschluss im Zweifel noch einmal, ob sich Ihr künftiger Versicherer an derartigen Abrechnungsmodalitäten orientiert. Denn selbst bei Premiumtarifen ist eine Behandlung in sogenannten „gemischten Krankenanstalten“ (gemeinsamer Kur- und Normalbetrieb) nur nach schriftlicher Zusage möglich. Deshalb sollten Sie tatsächlich im Zweifel vor einer Behandlung in einer Privatklinik bei Ihrem Versicherer formlos anfragen, ob die Klinik im Leistungskatalog enthalten ist.
Bei Notfalleinweisungen entfällt derartige Bürokratie. Die Rettungskräfte bringen Patienten in der Regel in die nächstgelegene Klinik.
Hilfsmittel gehen ins Geld
Wer denkt, dass Hilfsmittel nicht ins Gewicht fallen, kann im Ernstfall böse Überraschungen überleben. Denn sowohl Rollatoren als auch elektronisch verstellbare Pflegebetten gehören hier zum Leistungsspektrum. Es lohnt sich in jedem Fall, die Versicherungsbedingungen zu prüfen. Denn manche Versicherer gehen so weit, dass Sie ihren Kunden sogar bestimmte Hersteller vorschreiben. Das kann im Zweifel zu ärgerlichen Diskussionen oder zur Rechnung auf eigene Kosten führen. Experten empfehlen hier Hilfsmittelkataloge ohne Beschränkungen in einzelnen Leistungsbereichen.
Viele Versicherer behalten sich hier vor, teure Hilfsmittel nur mit vorheriger Zusage voll zu bezahlen.
Das Kleingedruckte und die Reha-Maßnahmen
Manch Versicherer leistet ausschließlich bei schweren Erkrankungen Anschlussbehandlungen und Reha-Maßnahmen. Andere Tarife schließen diese komplett aus. Selbst bei den Top-Tarifen lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Während die Allianz- und die Barmenia-Tarife aus dem Ascore-Vergleich Reha beispielsweise vollumfänglich bezahlen, leistet die Arag nur, wenn die Heilbehandlung direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgt. Auch Kuren werden ohne Beschränkungen von der Arag nur alle drei Jahre genehmigt. Bei den anderen beiden Premium-Versicherungen sind hier alle zwei Jahre entsprechende Heilbehandlungen möglich. Wer sich jetzt noch rechtzeitig für einen passenden Tarif in der PKV entscheidet, muss nicht fürchten nach der kommenden Bundestagswahl in eine dann möglicherweise eingeführte Bürgerversicherung zu rutschen. Denn für Versicherte besteht Bestandsschutz. Selbst vehemente Befürworter der Bürgerversicherung wie SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach haben längst erklärt, dass die von den Versicherten geleisteten Alterungsrückstellungen als Privateigentum geschützt sind.
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