Pferdehaftpflicht-Versicherung wechseln

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Alles über den Wechsel der Pferdehaftpflichtversicherung

Sie wollen die Pferdehaftpflichtversicherung wechseln? Erfahren Sie im Folgenden, was für einen Wechsel spricht und was es dabei zu beachten gibt. Neben der ordentlichen Kündigung können Sie mit unter Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Für den Fall, dass sich Ihre Präferenzen ändern, finden Sie in diesem Ratgeber Informationen, die Sie zum Wechsel der Pferdehaftpflichtversicherung benötigen.

Welche Gründe sprechen für einen Wechsel der Pferdehaftpflicht?

Ein plausibler Grund für den Wechsel der Pferdehalterhaftpflicht ist, dass andere Anbieter günstiger sind. Vielleicht fühlen Sie sich auch nicht ausreichend versichert oder sind mit dem aktuellen Service unzufrieden. Verbesserungspotenzial könnte ein neuer Versicherer also vorweisen, über

  • die Leistungen

  • den Kundenservice

  • die Versicherungsprämie

Tipp:

Übrigens müssen Sie nicht gleich Ihren Versicherer wechseln, wenn Sie mit dem Leistungsumfang unzufrieden sind. Wenn die Versicherungsprämie stimmt und der Versicherer mit einem zuvorkommenden Kundenservice glänzt, können Sie auch über einen internen Tarifwechsel nachdenken.

Tipps zum Wechsel der Pferdehaftpflichtversicherung

Damit beim Wechsel der Pferdehaftpflicht nichts schiefgeht, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen: Achten Sie immer darauf, dass keine zeitliche Lücke zwischen Ihrem alten und neuen Versicherungsvertrag entsteht. Folgende Vorgehensweise hat sich bewährt:

  • Versicherungen vergleichen

  • Antrag beim neuen Versicherer stellen

  • Bestätigung des neuen Versicherers abwarten

  • Kündigung des alten Vertrags.

So vermeiden Sie sowohl eine Doppelversicherung als auch einen versicherungsfreien Zeitraum.

Außerordentliche Kündigung

Sie möchten eine außerordentliche Kündigung aussprechen, da Ihr Versicherer die Prämie der Haftpflichtversicherung erhöht hat? Prüfen Sie vorher in jedem Fall, ob es nicht im gleichen Zuge auch zu einer Verbesserung der Leistungen gekommen ist. Ist dies der Fall, besteht kein Sonderkündigungsrecht und Sie müssen sich für einen Wechsel der Pferdehaftpflicht-versicherung an die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist halten. Bei einem Versicherungswechsel sollten Sie sich immer vorab darüber informieren, welche Leistungen bei einem neuen Anbieter möglich sind. Sobald Sie wissen, welche Versicherungssumme Sie vereinbaren möchten und welche zusätzlichen Absicherungen der Vertrag unbedingt enthalten soll, ist ein bequemer Online-Vergleich aller Tarife und Anbieter möglich. Folgende Optionen gerade auch hinsichtlich der Regulierung von Schäden sollten Sie bei einem Wechsel Ihrer Pferdehaftpflicht unbedingt im Auge behalten.

  • Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro

  • Absicherung von Flurschäden

  • Übernahme von Mietsachschäden

  • Kostenübernahme für ungewollte Deckschäden

  • Kostenfreie Mitversicherung von Fohlen

  • Passiver Rechtsschutz

  • Versicherungsschutz weltweit

  • Reitbeteiligung, falls Ihr Pferd einen Drittnutzer hat

  • Selbstbeteiligung

Gnadenbrotpferde:

Auch wenn Sie eine alte Stute oder einen greisen Hengst besitzen, ist eine Pferdehaftpflicht zu empfehlen. Ältere Pferde sind oft schreckhafter, was die Gefahr von Unfällen und Schäden erhöht.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!

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