Motorradversicherung wechseln

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Informationen zum Wechsel der Motorradversicherung

Im Gegensatz zu den meisten anderen Versicherungen beträgt die Kündigungsfrist in beiden Fällen prinzipiell einen Monat. Um die Kündigung fristgemäß abzuschicken, muss zwischen der ganzjährigen Versicherung wie beim Auto und der sogenannten saisonalen Versicherung differenziert werden. Doch unter welchen Umständen kann man seine Motorradversicherung wechseln, wie funktioniert dieser Vorgang Schritt für Schritt und welche Vor- bzw. Nachteile gehen damit einher?

Beachten Sie:

Wer seine Motorradversicherung wechseln möchte, kann dies grundsätzlich auf zwei Wegen tun: Entweder im Rahmen der ordentlichen Kündigung oder über die sogenannte Sonderkündigung.

Kündigungsfrist beträgt immer einen Monat

Ist das Motorrad ganzjährig versichert, fallen Versicherungsjahr und Kalenderjahr im Regelfall zusammen. Das bedeutet, dass die Police zum 1. Januar endet, unter Berücksichtigung der einmonatigen Kündigungsfrist also bis zum 30. November des Vorjahres gekündigt werden muss. Anders ist die Situation, wenn das Gefährt nur saisonal versichert ist. Dann liegt der Kündigungstermin im Regelfall auf dem Saisonbeginn. Eine Kündigung ist entsprechend bis spätestens einen Monat vorher möglich. Außerdem gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Sonderkündigung. In diesem Fall kann unabhängig von der Laufzeit der Vertrag innerhalb eines Monats beendet werden. Die Sonderkündigung ist entweder im Falle einer Beitragserhöhung der Rente ohne Leistungsanpassung oder bei einem Versicherungsschaden möglich. Übrigens: Kauft sich der Versicherungsnehmer ein neues Motorrad und verkauft sein altes, hat er die Möglichkeit, sich für eine Versicherung seiner Wahl zu entscheiden.

Ein Wechsel der Motorrad- Versicherung ist im Vergleich zu vielen anderen Versicherungen sehr flexibel möglich. Die Kündigungsfrist beträgt nämlich prinzipiell immer einen Monat – ganz gleich, ob der Wechsel im Rahmen der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung erfolgt. Aber Achtung: Das bedeutet nicht, dass man die Police immer innerhalb eines Monats wechseln kann. So muss unterschieden werden, ob das Zweirad saisonal oder ganzjährig versichert ist.

Wie funktioniert ein Wechsel der Motorradversicherung

Wir zeigen, wie ein Versicherungswechsel genau vor sich geht:

  • Versicherungsbedarf festlegen

    Zuallererst muss der Halter festlegen, welche Art von Versicherungsschutz er präferiert. Genügt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung oder ist eine leistungsstarke Kaskoversicherung empfehlenswerter? Auch kann sich der „Wechselwillige“ über Eckdaten wie Selbstbeteiligung und Mindestvertragslaufzeit bereits an dieser Stelle Gedanken machen.

  • Kündigungsmöglichkeit prüfen

    Nun gilt es, die Möglichkeit einer Kündigung zu prüfen. Ein Blick in den bestehenden Versicherungsvertrag hilft hier weiter. Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat. Ist das Zweirad jedoch ganzjährig versichert, muss die Kündigung also bis zum 30. November vorliegen, um zum 1. Januar wechseln zu können.

  • Motorradversicherung Vergleich verwenden

    Jetzt kann unser übersichtlicher Vergleich genutzt werden, um die individuellen Top-Tarife herausfiltern zu können und in Zukunft leistungs- und beitragsmäßig besser aufgestellt zu sein.

  • Top-Tarif auswählen und wechseln

    Im letzten Schritt muss der „Wechselwillige“ sich lediglich für einen neuen Tarif entscheiden, auf die Versicherungsbestätigung warten und dann entsprechend die Alt-Police kündigen.

Was kostet die Versicherung

Tipps zum Motorradversicherung wechseln

Um beim Wechseln der Motorradversicherung an alles zu denken, sollten unsere nachfolgenden Tipps unbedingt beachtet werden.

  • Winter-Abmeldung lohnt nicht immer

    Nicht in jedem Fall ist es ratsam, sein Zweirad außerhalb der Saison abzumelden. Einerseits gehen mit der Ab- bzw. Anmeldung bürokratische Hürden einher, andererseits berechnen die Behörden für diese Leistungen Bearbeitungsgebühren. Es sollte daher individuell geprüft werden, ob man das Gefährt über den Winter angemeldet lässt oder ob sich das Abmelden tatsächlich rechnet. Die wohl beste Alternative ist die Nutzung eines Saisonkennzeichens.

  • Nicht nur die Beitragshöhe sollte entscheidend sein

    In vielen Fällen achten „Wechselwillige“ leider nur auf die bloße Höhe der Beiträge. Ein Fehler: Wesentlich wichtiger ist nämlich der Versicherungsschutz. Ein lückenloser Schutz sollte dem Fahrzeughalter auch einen angemessenen Betrag wert sein. Zudem sollte man vermeiden, um „jeden Preis“ Beiträge zu sparen (z.B. durch eine zu hohe Selbstbeteiligung).

  • Versicherungsbeiträge können von der Steuer abgezogen werden

    Da die Motorradversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung ist, kann sie von der Steuer abgesetzt werden. Das sollten Fahrzeughalter auch tun, da sich dadurch ihre Steuerlast verringert.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!

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