Krankenzusatz-Versicherung
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GKV-Lücken mit der Krankenzusatzversicherung clever schließen!
Vorzüge des Zusatzschutzes nutzen:
Krankenzusatzversicherungen ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Versicherung
Viele verschiedene Zusatzversicherungen:
Zahnzusatz-, Krankenzusatz- und Krankenhaustagegeldversicherungen besonders beliebt
Deckungssumme ist entscheidend:
Gerade bei Personenschäden können Forderungen schnell die Grenze von 10 Millionen Euro überschreiten.
Für Absicherung sorgen:
Zusätzliche Krankenversicherung bietet vor allem gesetzlich Versicherten umfangreiche Absicherungsmöglichkeiten
Zusatzversicherung bietet für jeden Vorteile:
Auch für privat Versicherte ist Krankenzusatzversicherung interessant (insbesondere Krankenhaustagegeld)
Was ist eine Krankenzusatzversicherung?
Als gesetzlich Versicherter ist das medizinische Leistungsspektrum, auf das man zurückgreifen kann, zunächst überschaubar. Viele Leistungen sind mit Zuzahlungen verbunden, einige bleiben den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sogar ganz verwehrt. Eine Krankenzusatzversicherung bietet dabei eine komfortable Ergänzung, die auf die persönlichen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt ist. Was versichert ist, entscheidet der Versicherte selbst. Treffen Sie entsprechend frühzeitig Vorsorge. Krankenzusatzversicherungen gibt es mit unterschiedlichen Leistungsschwerpunkten. Am beliebtesten ist bei den Deutschen die Zahnzusatzversicherung mit etwa 14 Millionen Policen. Aber auch die ambulante Krankenzusatzversicherung (7,7 Millionen) und die „Wahlleistungen Krankenhaus“ (6,4 Millionen) sind schon längst etablierte zusätzliche Absicherungen für zumeist gesetzlich Versicherte. Ebenfalls gefragt ist die Zusatzversicherung fürs Krankenhaustagegeld (8,2 Millionen), fürs Krankentagegeld (3,6 Millionen) sowie für die Pflege (2,2 Millionen).
Wie vergleiche ich die private Zusatzversicherung richtig?
Um eine leistungsstarke und trotzdem preiswerte private Krankenzusatzversicherung (PKZV) zu erhalten, ist bei der Suche ein wenig Geschick gefragt. Interessierte sollten dabei nicht den Fehler machen und sich für das erstbeste Angebot entscheiden – selbst wenn es unterm Strich das günstigste ist. Denn bei einer Krankenzusatzversicherung sollte man sein Augenmerk auf die Qualität der Leistungen und dann erst auf die Höhe der Versicherungsbeiträge werfen. Denn was bringt eine günstige Zusatzversicherung, wenn diese in kaum einer Situation zahlt? Der wichtigste Faktor sollte dementsprechend im Krankenzusatzversicherungs-Vergleich das angebotene Leistungsportfolio sein. Bei Abschluss gilt es, diverse Gesundheitsfragen zu beantworten, nach chronischen Erkrankungen etwa. Versicherer haben zudem speziell zugeschnittene Angebote auf Privatpatienten oder gesetzlich Versicherte.
Was ist versichert?
Eine Krankenzusatzversicherung kann zu ganz unterschiedlichen Zwecken abgeschlossen werden. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil einer solchen Zusatzversicherung ist das hohe Maß an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Jede Krankenzusatzversicherung kann auf die individuellen Ansprüche des einzelnen Patienten angepasst werden. Versichert wird nur, was gebraucht wird. Die folgenden Krankenzusatzversicherungen werden in Deutschland am häufigsten abgeschlossen:
- Zahnzusatzversicherung:
Das Leistungsportfolio einer Zahnzusatzversicherung ist überaus umfangreich. Von der vorbeugenden Zahnprophylaxe über die Zahnbehandlung bis hin zum Zahnersatz deckt diese meist alle entsprechenden Leistungen ab – in individuell anzupassender Höhe. Für Kinder beinhaltet eine Zahnzusatzversicherung Maßnahmen der Kieferorthopädie. Abgesichert sind hier vor allem die folgenden Leistungen: Zahnprothese, Zahnkronen, Teilkronen, Zahnbrücken, Inlays und Stiftzähne. Ohne Zahnzusatzversicherung sind die Zuzahlungen für hochwertige Füllungen und Maßnahmen oftmals horrend. Die Zahnzusatzversicherung schützt hier vor dem Eintritt einer finanziellen Schieflage.
Hinweis:
Die Anzahl der Zahnzusatzversicherungen ist in den letzten zehn Jahren um 80 Prozent auf jetzt mehr als 14 Millionen gestiegen – Tendenz weiter steigend.
- Ambulante Zusatzversicherung:
Die ambulante Zusatzversicherung ermöglicht dem Patienten den Zugriff auf ein erweitertes Repertoire bestehend aus Leistungen im Bereich der Sehhilfen (Brillen/Kontaktlinsen) und der Arzneimittel. Gleichzeitig nähert man sich damit dem Status eines Privatpatienten an. Im Bereich der Seh- und Hörhilfen übernimmt die ambulante Zusatzversicherung beispielsweise einen Großteil der Selbstbeteiligung (etwa 80-90 Prozent), die hier üblicherweise relativ hoch ist. Darüber hinaus kommt diese Zusatzversicherung ebenfalls für etwa 80 Prozent vom Eigenanteil bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung schützen sich vor allem gesetzlich Versicherte bei Behandlungen vor hohem Eigenanteil. Der Patient selbst muss dabei lediglich für einen geringen Teil der Kosten aufkommen.
- Zusatzversicherung fürs Krankenhaus:
Viele Versicherte (aktuell ca. 6,5 Millionen) verfügen über eine sogenannte Zusatzversicherung für Wahlleistungen im Krankenhaus. Der Grund hierfür ist recht simpel: Ohne Zusatzversicherung hat man als gesetzlich Versicherter lediglich den Anspruch auf eine medizinische Behandlung durch einen beliebigen diensthabenden Arzt. Beim Krankenhausaufenthalt hätte man ebenfalls nur Anspruch auf ein Mehrbettzimmer (meist 3-4 Betten). Anders sieht es dagegen mit einer Krankenhauszusatzversicherung aus: Chefarztbehandlung sowie die Unterbringung in einem 1- oder 2-Bett-Zimmer sind hier die elementaren Leistungen. Oftmals wird diese zusätzliche Absicherung optional zu anderen Zusatzversicherungen hinzugebucht.
- Zusatzversicherung für Krankenhaustagesgeld: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen werden immer weiter zurückgeschraubt. Selbst für einen Krankenhausaufenthalt muss der Patient einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag (ab dem 18. Lebensjahr) berappen. Bei einem Aufenthalt von mehreren Wochen kommt eine beachtliche Summe zusammen. Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung muss man sich über derartige Kosten keine Gedanken mehr machen. Selbstverständlich kann man den Satz für das Krankenhaustagegeld auch höher setzen als die täglich anfallenden 10 Euro. Gründe hierfür könnten sein, dass man weitere Mehrkosten durch den Krankenhausaufenthalt (z.B. Haushaltskosten, Fahrtkosten für Angehörige oder Zimmerkosten für TV oder sonstige Leistungen) auffangen möchte.
Achtung:
Krankenhaustagegeld gibt es nur bei einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus. Diese ist nicht zu verwechseln mit der Krankentagegeld-Zusatzversicherung.
- Zusatzversicherung für Krankentagegeld:
Diese Art von Zusatzversicherung greift im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls. Sobald der Versicherte länger arbeitsunfähig geschrieben wird, erhält er für jeden Tag ein vorher vertraglich vereinbartes Krankengeld. Die Zahlung erfolgt üblicherweise nach sechs Wochen Krankheit ohne konkrete zeitliche Begrenzung. Ziel dieser Zusatzversicherung ist es, den Lebensstandard des Betroffenen auch während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit aufrechterhalten zu können. In erster Linie kompensiert das Krankentagegeld dabei den Verdienstausfall, der durch die Krankheit zwangsläufig eintreten wird. Denn nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse die Gehaltszahlung. Im Schnitt sinkt so Ihr Einkommen um 21 Prozent. Eine Zusatzversicherung für Krankentagegeld wird von gesetzlich Versicherten und Privatpatienten gleichermaßen abgeschlossen (derzeit etwa 3,6 Millionen Versicherungen).
Achtung:
Das Krankentagegeld darf zusammen mit dem Krankengeld und weiteren Lohnersatzleistungen das ursprüngliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Daher sollten Sie regelmäßig Beiträge und Leistungen der Zusatzversicherung überprüfen.
- Pflegezusatzversicherung:
Auch im Bereich der Pflege reichen die Leistungen der gesetzlichen Kassen oftmals einfach nicht aus. Einzige mögliche Konsequenz: Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Bei der zusätzlichen Pflegeversicherung unterscheidet man prinzipiell zwischen der Pflegetagegeldversicherung, Pflege-Bahr, Pflegerentenversicherung, Unfallpflegerentenversicherung und der Pflegekostenversicherung. Da davon auszugehen ist, dass die Leistungen der GKV auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weiter zurückgeschraubt werden, sollte über den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ernsthaft nachgedacht werden.
Was kostet eine Zusatzversicherung bei Erkrankungen?
Es kommt bei der Berechnung der Tarife nicht nur auf die Art der Krankenzusatzversicherung, sondern auch auf das Leistungsportfolio sowie das Alter und der Verlauf der Gesundheit des Versicherungsnehmers an. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung gibt es beispielsweise bereits für etwa 20 Euro im Monat. Im ähnlichen Preissegment bewegt sich auch die Krankenhauszusatzversicherung. Die Bezahlung der Versicherungsbeiträge erfolgt bei einer Krankenzusatzversicherung übrigens standardmäßig monatlich.
Schritt für Schritt erklärt: Wie komme ich zu einer optimalen Krankenzusatz-Versicherung?
1. Art der Krankenzusatzversicherung festlegen:
Zunächst ist es natürlich erforderlich, den Risikobereich festzulegen, den man zusätzlich versichern möchte. Sie haben hier die Möglichkeit, mehrere Zusatzversicherungen zu kombinieren.
Zusatzversicherungen:
- Zahnzusatzversicherung
- ambulante Krankenzusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Krankenhaustagegeld
- Krankentagegeld
- Zusatzversicherung für Wahlleistungen im Krankenhaus
Nun müssen einige ausgewählte Fragen zum zukünftigen Versicherungsnehmer beantwortet werden. Zunächst muss hierfür die Art der Versicherung (privat/gesetzlich) gewählt werden. Es schließt sich die Eingabe des Geburtsdatums sowie unter Umständen die Angabe nach Vorerkrankungen an.
3. Krankenzusatzversicherungen vergleichen und Auswahl treffen
Nachdem die Ergebnisse genauer studiert wurden, liegt es am Interessenten selbst, eine Entscheidung zu treffen.
Tipps zum Thema Krankenzusatzversicherung:
Um eine sinnvolle Krankenzusatzversicherung abschließen zu können, müssen einige grundlegende Dinge beachtet werden:
- Krankenzusatzversicherungen sind optional:
Eines haben alle Krankenzusatzversicherungen gemeinsam: So können diese auf vollkommen freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Keine Zusatzversicherung ist gesetzliche Pflicht! Versichern Sie das, was Ihnen sinnvoll erscheint.
- Wahltarife abwägen:
Wer wegen seines Alters oder der Vorerkrankungen bei der PKV abgelehnt wird, kann Wahltarife bei den gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen.
- Zweibettzimmer statt Einbettzimmer:
Wer sich im Rahmen einer Zusatzversicherung auch für Wahlleistungen im Krankenhaus entscheidet, erhält oftmals eine Chefarztbehandlung inklusive. Außerdem kann er meist wählen zwischen einem 1- und einem 2-Bett-Zimmer wählen. Sinnvoll ist es, sich zunächst mit einem 2-Bett-Zimmer zufriedenzugeben. Das kann unter Umständen bis zu 40 Prozent der Beiträge sparen! Während des Krankenhausaufenthaltes kann man dann optional meistens noch entscheiden, ob man gegen einen Aufpreis selbst das Upgrade zum 1-Bett-Zimmer bezahlen möchte.
Wie kann ich eine Zusatzkrankenversicherung kündigen?
Standardmäßig besteht bei einer Krankenzusatzversicherung die Option, diese je nach Rente meist bis zu drei Monate vor Ende des Vertragsjahres zu kündigen. Nicht verwechselt werden sollte das mit dem Kalenderjahr. Wird der Vertrag also beispielsweise zum 31. Mai abgeschlossen, endet das Versicherungsjahr ebenfalls am 31. Mai (nicht etwa am 31. Dezember). Beachtet werden sollte unbedingt die Mindestvertragslaufzeit, die bei einer Krankenzusatzversicherung durchaus üblich ist. Diese beträgt oft zwischen ein und drei Jahren. In dieser Zeit ist eine Kündigung prinzipiell nicht möglich.
Häufige Fragen zur Krankenzusatzversicherung
Neben der Zahnzusatzversicherung und der ambulanten Zusatzversicherung gibt es noch die Pflegezusatzversicherung, die Zusatzversicherung für Wahlleistungen im Krankenhaus, das Krankengeld sowie das Krankenhaustagegeld.
Prinzipiell leider nicht. Nur in einigen Teilbereichen kommt der gesetzlich Versicherte mit einer Krankenzusatzversicherung auf eine dem Privatpatienten vergleichbare Behandlung. Eine Krankenzusatzversicherung ist nicht als vollwertiger Ersatz für eine PKV-Vollversicherung zu sehen.
Grundsätzlich hängt es natürlich vom individuellen Vertrag ab, wo der Schutz gewährleistet wird. Sinnvoll ist allerdings in diesem Zusammenhang der Abschluss einer ergänzenden Auslandsreise-Krankenversicherung.
Bei den Zusatzversicherungen entfällt die Gesundheitsprüfung in vielen Fällen. Selbstverständlich hat die Versicherung aber die Möglichkeit, dem Antragsteller einen Gesundheitsfragebogen vorzulegen.
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Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!