Gesetzliche Krankenversicherung
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Pflichtversicherung mit vielen Variablen
Mehr als 100 Krankenversicherungen im Vergleich:
Gesetzliche Pflichtleistungen werden von allen Kassen übernommen.
Finanzierte Gesundheitsversorgung:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte der Beiträge
Alternativleistungen und Zusatzbeitrag:
Wählen Sie die Krankenkasse anhand individueller Zusatzleistungen und Zusatzbeiträge
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?
Neben der Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein zentraler Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Damit gehört sie zu den Pflichtversicherungen für rund 70 Millionen Menschen. Neben der Pflichtmitgliedschaft steht unter bestimmten Bedingungen auch eine freiwillige Mitgliedschaft zur Auswahl. Aktuell erbringen mehr als 100 Krankenkassen die gleichen gesetzlichen Pflichtleistungen. Unterschiede gibt es in Bezug auf medizinische Teilbereiche über diesen verpflichtenden Leistungskatalog hinaus. So bezuschussen einige beispielsweise alternative Heilmethoden, während andere Vorsorgeuntersuchungen mit Bonusprogrammen belohnen. Die Beiträge variieren aufgrund des Zusatzbeitrages, den die Krankenkassen individuell festlegen können. Sowohl Arbeitgeber als auch Versicherte bezahlen jeweils die Hälfte des Grundbeitrages. Nur der Zusatzbeitrag war noch bis 2019 vom Versicherten alleine zu tragen. Die GKV bietet auch die Möglichkeit der Familienversicherung. Familienmitglieder ohne ein eigenes Einkommen sind auf diese Weise kostenfrei Versicherungsschutz mitversichert.
Wer kann sich in der gesetzlichen Krankvenversicherung versichern?
Ausschlaggebend für die Mitgliedschaft und damit verbundener Beitragszahlungen ist lediglich das Einkommen. Pflichtversichert in Deutschland sind:
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2022: 64.350 Euro) und über der Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro monatlich, beziehungsweise 520 Euro ab dem 1. Oktober 2022) liegt.
Rentner, die nicht privat krankenversichert sind und keine Beihilfe beanspruchen
alle Auszubildenden
die Empfänger von Arbeitslosengeld
Darüber hinaus können sich Selbständige oder Freiberufler ebenso freiwillig in der GKV versichern wie Beamte oder auch Studenten. Ihnen steht nämlich die Wahl zwischen den beiden Versicherungssystemen offen. Die Entscheidung sollte in jedem Fall im Hinblick auf die individuelle Situation und die Perspektive gut überlegt sein.
Achtung:
Der Wechsel zurück ist unter Umständen nämlich nicht mehr einfach möglich. Wer älter als 55 Jahre ist, kann beispielsweise kaum in die GKV zurück - theoretisch besteht die Möglichkeit, über den Ehepartner in die Familienversicherung zu kommen.
Krankenversicherung für Azubis: Wer eine Berufsausbildung beginnt, wird in der Regel versicherungspflichtig. Jeder Azubi benötigt daher eine gesetzliche Krankenversicherung. Die meisten Auszubildenden sind vorher zur Schule gegangen und waren während dieser Zeit über ihre Eltern kostenlos familienversichert. Mit Beginn der Ausbildung ändert sich das. Der Azubi kann Mitglied einer Krankenkasse werden, die für sein Bundesland geöffnet ist. Ein Azubi erhält von seinem Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Von diesem Bruttolohn muss er Krankenversicherungsbeiträge abführen. Auf seine Brutto-Vergütung muss er den halben Beitragssatz (7,3 Prozent) sowie den Zusatzbeitrag seiner Kasse zahlen.
Gesetzliche Krankenversicherung: Worauf muss ich achten?
Für rund 95 Prozent der Leistungen gilt ein Katalog, an den sich alle Krankenkassen halten. Zusatzleistungen variieren jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse. Wer Wert auf bestimmte Leistungen legt, sollte die Krankenkassen dementsprechend vergleichen. Unterschiede gibt es beispielsweise hinsichtlich der Kostenübernahme von:
Osteopathischer Therapie
Homöopathie
Professioneller Zahnreinigung
Zahnersatz
Umfangreicherer Vorsorgeuntersuchungen
Bonusprogrammen
Tipp:
Vergleichen Sie die Tarife im Detail, um die für Sie am besten geeignete Krankenkasse zu finden.
Mit speziellen Wahltarifen eröffnen die Krankenkassen ihren Versicherten weitere Alternativen, um einerseits die Kosten, andererseits den Leistungsumfang zu beeinflussen. So gibt es beispielsweise Wahltarife mit folgenden Schwerpunkten:
Auch wenn die Behandlungen beim Homöopathen oder Heilpraktikern selbst nicht übernommen werden, sind pflanzliche, homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel gegen einen zusätzlichen Beitrag versicherbar. Einige Krankenkassen leisten hier ohnehin – ein genauer Vergleich gibt dazu Aufschluss.
Wer über das Jahr keine medizinischen Leistungen geltend gemacht hat und darauf verzichtet hat, Rezepte einzureichen, bekommt bei derartigen Tarifen Geld zurück.
Bei GKV-Wahltarifen mit Kostenerstattung erhalten die Versicherten eine Rechnung ausgestellt, die sie bei der Krankenkasse einreichen. Damit wird im Prinzip eine Mischform aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung erreicht, die jedoch im Versicherungsumfang an die Privatversicherung nicht heranreicht.
Gegen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten können Selbständige einen generellen Anspruch auf Krankengeld erwerben. Die Leistung beginnt ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Während der Arbeitnehmer bis dahin eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhält, klafft bei Selbständigen eine enorme Versorgungslücke. Die lässt sich zumindest reduzieren – und zwar mit Hilfe eines entsprechenden Wahltarifs. Ein Zusatzbeitrag verkürzt die Karenzzeit, sodass das Krankentagegeld schon ab dem 15. Tag der Krankschreibung gezahlt wird. Die Laufzeit für einen solchen Wahltarif beträgt drei Jahre – ohne Sonderkündigungsrecht, sollte der Beitrag erhöht werden.
Übernehmen Versicherte einen Teil der anfallenden Krankheitskosten selbst, erhalten sie bei derartigen Wahltarifen eine Prämie von der Krankenkasse. Zur Auswahl stehen nach Einkommen gestaffelte Selbstbeteiligungen und Prämien. Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, teilweise auch Arztbesuche ohne Rezeptausstellung, wirken sich nicht negativ auf die Prämie aus. Einige Krankenkassen vergüten die Inanspruchnahme bestimmter Früherkennungs- oder Vorsorgeuntersuchungen sogar. Insgesamt darf die Prämie jedoch 20 Prozent des jährlichen Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. 600 Euro nicht übersteigen.
Zentrale Unterschiede zwischen GKV und PKV
Die gesetzliche Krankenkasse nähert sich in Bezug auf Komplexität und Facettenreichtum der privaten Krankenversicherung weiter an. Diese ist vom Grundsatz her vollkommen anders aufgestellt: Im Gegensatz zur Umlagefinanzierung, also der solidarischen und einkommensabhängigen Beitragszahlung für die anfallenden Krankheitskosten aller Versicherten, kalkuliert die PKV ihre Beiträge auf der Grundlage von verschiedenen Risikofaktoren. Dazu zählen neben dem Eintrittsalter des Versicherten auch sein Gesundheitszustand sowie der gewünschte Versicherungsumfang. Auf dieser Basis können die Versicherer die Wahrscheinlichkeit von Leistungen prognostizieren – und bei Bedarf auch den Versicherungsantrag ablehnen. Zeichnet sich nämlich bereits bei Antragstellung ab, dass hohe Kosten zu erwarten sind, weil beispielsweise eine Vorerkrankung weitere Behandlungen notwendig macht, könnten die Kosten die Beitragseinnahmen übersteigen. Hier erheben private Krankenversicherer meist sogenannte Risikozuschläge. Auf der anderen Seite können sich vor allem junge und gesunde Versicherte wegen des geringen Risikos günstig privat versichern, sollten sie Zugang zu diesem System haben. Da die PKV-Beiträge unabhängig vom Einkommen berechnet werden, können vor allem Besserverdiener Vorteile erzielen. Entscheidend ist jedoch der Versicherungsumfang, den PKV-Mitglieder frei wählen können. Das Spektrum reicht von einer Absicherung analog der GKV bis hin zur Premium-Versorgung durch Privatärzte und in Privatkliniken. Genau abzuwägen ist die Krankenversicherung im Rentenalter, je höher der Leistungsstandard gewählt wird, desto teurer wird die PKV.
Beispiel:
Was muss ein Arbeitnehmer mit einem Brutto-Gehalt von monatlich 3.000 Euro maximal bezahlen?
7,3 % = 219 Euro monatlich | 1,8 % = 54 Euro monatlich | Gesamt: 273 Euro monatlich
Das Beispiel beinhaltet den aktuell höchstmöglichen Zusatzbeitrag. Berechnet die Krankenkasse nur 0,3 Prozent für den Zusatzbeitrag, spart der Arbeitnehmer 540 Euro im Jahr. Die Beitragsberechnung ist in der GKV jedoch auf einen Höchstbeitrag begrenzt.
Was kostet die GKV?
Der Krankenkassenbeitrag beträgt 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Den zahlen zur Hälfte je der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber.
Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse zwischen 0 und 1,8 Prozent vom Bruttoeinkommen festlegen kann. Diesen zahlt aktuell alleine der Arbeitnehmer. Künftig soll auch der wieder paritätisch finanziert werden.
Wie kann ich meinen Schutz über die GKV hinaus sinnvoll erweitern?
Auch gesetzlich Versicherte können den Leistungsumfang nach Bedarf erweitern: Die privaten Krankenversicherer bieten dazu Krankenzusatzversicherungen an. So lassen sich beispielsweise die Leistungen im Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz kräftig aufstocken. Auch Erweiterungen im ambulanten Bereich, beispielsweise Behandlungen durch
Heilpraktiker, höherwertige Vorsorgeuntersuchungen und Therapien sowie Sehhilfen, lassen sich zusätzlich versichern.
die Unterbringung in Ein- oder Zwei-Bett-Zimmern oder
die Behandlung durch den Chefarzt oder
Viele Zusatztarife kombinieren unterschiedliche Bereiche, sodass auch hier ein detaillierter Vergleich sinnvoll ist.
Schritt für Schritt erklärt: Wie komme ich zur passenden Krankenkasse?
Treffen Sie wichtige Überlegungen im Vorfeld, damit Sie mit einem Vergleich auch die passende Krankenkasse finden:
- Welche optionalen Leistungen brauchen Sie?
- Wie wichtig ist Ihnen ein möglichst niedriger Zusatzbeitrag?
Da nicht alle Krankenkassen bundesweit aktiv sind, spielt auch Ihr Wohnort eine wichtige Rolle. Anhand dieser Kriterien sollten Sie mit einem guten Vergleich den passenden Tarif finden. Die Policen Direkt-Versicherungsexperten helfen Ihnen hier gerne weiter.
Wie kann ich die Krankenkasse kündigen und wechseln?
Wer seit mindestens 18 Monaten bei einer Krankenkasse versichert ist, kann (erneut) wechseln. Ein weiterer Grund ist die Erhöhung des Zusatzbeitrages. Die Kündigung muss schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten erfolgen. Parallel dazu kann eine andere Krankenkasse gewählt werden, wobei eine Gesundheitsprüfung nicht notwendig ist. In den meisten Fällen lässt sich dies gleich online erledigen
Tipps für den Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung
Achten Sie darauf, dass die neue Krankenkasse auch gut erreichbar ist und Hilfestellungen bietet, beispielsweise in Form von Hotlines, einer persönlichen Betreuung oder bei der Vereinbarung von Terminen mit Fachärzten. Unterscheiden Sie zwischen Pflicht-Wahltarifen, zu deren Angebot eine Krankenkasse verpflichtet ist und die nur über ein Jahr laufen, und freiwilligen Wahltarifen: Entscheiden Sie sich für diese, sind Sie drei Jahre gebunden. Prüfen Sie auch das Angebot an Präventivmaßnahmen, beispielsweise die Kostenbeteiligung an Gesundheitskursen – hier können die Leistungen sehr stark variieren.
Aktuelle politische Diskussionen um die GKV
Das System der gesetzlichen Krankenversicherung, also die Solidargemeinschaft, in der die Beitragszahler für die Krankheitskosten aller Versicherten aufkommen, stößt immer wieder an Grenzen. Der wesentliche Grund ist die demografische Entwicklung, die die Anzahl der Beitragszahler sukzessive im Vergleich zu den Leistungsempfängern schrumpfen lässt. Natürlich spielen auch die Einkommen selbst eine wichtige Rolle: Je mehr Versicherte mit Minijobs über die Runden kommen müssen, desto schlechter fällt die Bilanz der Krankenkassen unter dem Strich aus. Da auf der anderen Seite die Kosten für viele Behandlungen steigen, mussten bereits gravierende Abstriche bei den Leistungen gemacht werden. So werden heute weder Brillen bezahlt noch ein Sterbegeld, das die Angehörigen von Pflichtversicherten einst in Anspruch nehmen konnten. Aus diesem Grund diskutiert die Politik regelmäßig, ob und wie das deutsche Sozialversicherungssystem für die Zukunft aufgestellt werden könnte. Ein Ansatz ist die Vereinheitlichung, sodass die Vielzahl der Krankenkassen in eine Bürgerversicherung übergeht. Auch die private Krankenversicherung wäre damit passé. Ein anderer Ansatzpunkt ist die Erweiterung der Pflichtversicherung auf Berufsgruppen, die heute die Wahl haben, wie beispielsweise Beamte, Freiberufler oder Selbständige.
Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung
Ja, denn es wird keine Gesundheitsprüfung durchgeführt.
Versicherte in der GKV können ihre Familienangehörigen kostenfrei mitversichern, solange diese nicht selbst mehr als der Hauptversicherte verdienen. Ein selbständig tätiges Familienmitglied darf nur Geringverdiener sein (max. 325 Euro/ Monat) ansonsten muss es sich selbst versichern.
Ja, unbedingt. Nur dann wird nämlich der Wechsel gültig. Sollte der Arbeitgeber nicht oder zu spät informiert werden, verbleibt der Versicherte bei seiner alten Krankenkasse.
Haben Sie noch Fragen?
Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!